,,Sportvereine im Ganztag'' - Förderung für 1000 Sportvereine

 

 

1. Programmbeschreibung

 

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Kultur und Sportdes Landes Nordrhein- Westfalen (MFKJKS) und der LandessportbundNordrhein-Westfalen (LSB) fördern im Rahmen ihrer Zusammenarbeit das Engagement von Sportvereinen im schulischen Ganztag. Die Erfahrungen aus dem erfolgreichen Programm 1000 x 1000 bilden die Grundlage für das Landesprogramm ,,Sportvereine im Ganztag'' .

Ein Anspruch auf die Gewährung einer Förderungbesteht nicht. Die zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportbünde legen unter Zugrundelegung der Fördervoraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel demLandessportbund NRW einen Vorschlag zur Entscheidung vor.

 


2. Empfänger der Förderung

 

Empfänger der Förderung sind Sportvereine, die als  

- gemeinnützig wegen Förderung des Sports anerkannt sind und 

- Mitglied in einem Fachverband und Bund des Landessportbundes  

   NRW sind.

 


3. Fördervoraussetzung

 

Der Antrag stellende Sportvereine kann für neue Aktivitäten zur Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung seiner Sportfachkräfte oder zur Anschaffung von Sportgeräten und Bereitstellung von Sportstätten für Maßnahmen, die im schulischen Ganztag durchgeführt werden oder die aus dem schulischen Ganztag heraus das Regelangebot des Sportvereins erweitern, aus Landesmitteln gefördert werden.  

Die Mittel des Landesprogramms können nicht für die Sportangebote im Ganztag selbst verwendet werden.

Die Maßnahmen muss zwischen dem 01.01.2011 und dem 31.12.2011 begonnen werden.



4. Art und Umfang, Höhe der Förderung

 

Die Förderung erfolgt projektbezogen mit einem Festbetrag von 1.000,00€  



5. Sonstige Bestimmungen

 

Der LSB legt im Einvernehmen mit dem MFKJKS, unter Berücksichtigung der Anzahl der Sportvereine, einen Verteilungsschlüsselüber die Anzahl der Festbetragsförderungen auf den Verwaltungsgebieten der jeweiligen Stadt- und Kreissportbünde fest.



6. Verfahren

 

6.1 Antragsverfahren

Antragsjahr ist das Kalenderjahr 2011. Der Antrag ist formlos unter Darstellung und Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme an den zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportbund zu richten. Die eingehenden Anträge werden beim zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportbund geprüft und bearbeitet. Dabei kann nicht garantiert werden, dass noch entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen, den die Förderzusage erfolg zeitgerecht, d.h. dass die zuerst eingehenden Anträge auch zuerst bearbeitet werden. 

 

6.2 Bewilligungsverfahren

Die örtlich zuständigen Stadt- und Kreissportbünde legen dem LSB die Vorschläge für die zu fördernden Maßnahmen vor. Der LSB als Beliehener (gemäß § 44 Abs. 2 LHO) erteilt jeweils einen Zuwendungsbescheidan die Stadt- und Kreissportbünde mit der Maßgabe, die Mittel an die Sportvereine entsprechend dem Zuwendungszweck vollständig weiterzuleiten.

 

6.3 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren

Die Förderung wird in einem Betrag ohne Anforderung ausgezahlt.

 

6.4 Nachweisverfahren

Die Kreis- und Stadtsportbünde haben die Verwendungin einem einfachen Verwendungsnachweis unter Angabe des Sportvereins, Vorlage der Maßnahmenbeschreibung und Nachweis der Auszahlung der Zuwendung spätestens zum 28.2. des folgenden Jahres dem LSB vorzulegen. Der LSB legt dem MFKJKS bis zum 30.4. des gleichen Jahres einen Gesamtverwendungsnachweis vor. Es gelten die Regelungen des § 44 Landeshaushaltsordnung und die entsprechenden

Verwaltungsvorschriften.